Lieferbedingungen des deutschen Wäscherei-Gewerbes

 

  1. Ausführung Als Ihre Wäscherei verpflichten wir uns, die uns anvertraute Wäsche sachgemäß und schonend zu behandeln. Die fachliche Entscheidung über die Art der Behandlung bleibt dabei der Wäscherei überlassen. Jedem Auftrag ist ein Wäscheverzeichnis beizulegen, auf dem die Anzahl der Wäschestücke, die Ausführungsart sowie die Anschrift verzeichnet sind. Im Zweifel gelten die Aufschreibungen der Wäscherei. Die korrigierten Aufschreibungen müssen von einer Wäschestücke sowie solche aus synthetischen Fasern oder deren Mischgewebe können nur als Stückwäsche bearbeitet werden.

Haftungsausschluss

  1. Die Wäscherei übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die durch nicht offenkundige Beschaffenheit der Materialzusammensetzung des eingelieferten Waschgutes oder durch mitgelieferte Fremdkörper verursacht werden (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, frühere unsachgemäße Behandlung, nicht genügende Echtheit der Farben, Tascheninhalt, Kopierstifte, Gardinenringe usw.). Ebenfalls ist eine Haftung für Schäden aus der Behandlung von Gardinen, Vorhängen etc. ausgeschlossen, sofern Lichtschäden vorliegen.

 

  1. LiefertermineLiefertermine werden möglichst eingehalten. Aus verspäteter Lieferung können keine Ersatzansprüche hergeleitet werden.

 

  1. Rückgabe Die Rückgabe des Waschgutes erfolgt gegen Barzahlung. Die Abholung muss längstens innerhalb von 3 Monaten nach Auftragserteilung erfolgen. Nach dieser Frist trägt der Auftraggeber jede Gefahr. Wird das Waschgut innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung nicht abgeholt, so erlöschen für beide Teile sämtliche Ansprüche, gleichgültig, ob sie sich auf Vertrag, Eigentum oder sonstige Ansprüche stützen.
  2. BeanstandungenEtwaige Beanstandungen können nur binnen 1 Woche nach Rückgabe des Waschgutes unter Vorlage von Wäscheverzeichnis und Rechnung oder Lieferschein geltend gemacht werden.
  3. HaftungIn allen Schadensfällen beschränkt sich die Haftung der Wäscherei in der Regel bis zum 15 fachen Bearbeitungspreis oder auf die Höhe des nachgewiesenen Zeitwertes.
  4. Gerichtsstand ist der Ort der Hauptniederlassung der Wäscherei.